Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

gemäß § 43 Abs. 2 SchulG NRW besteht für Sie die gesetzliche Verpflichtung, die Schule im Falle eines Fernbleibens Ihres Kindes (z. B. durch Krankheit) unverzüglich zu benachrichtigen. Um diesen Prozess für Sie und unser Sekretariat zu vereinfachen, nutzen Sie bitte unser Online-Formular. Bitte senden Sie die Meldung am ersten Fehltag bis spätestens 8:00 Uhr ab.

Wichtige Hinweise zur Meldepflicht:

  • Rechtzeitigkeit: Die Meldung muss zwingend vor Unterrichtsbeginn erfolgen, damit wir die Sicherheit Ihres Kindes gewährleisten können.
  • Schriftliche Nachreichung: Die Online-Meldung befreit Sie nicht von der Pflicht, Ihrem Kind bei Rückkehr eine schriftlich unterzeichnete Entschuldigung mitzugeben.
  • Ärztliches Attest: Beachten Sie bitte, dass unmittelbar vor oder nach den Schulferien ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss.
  • Infektionskrankheiten: Bei meldepflichtigen Erkrankungen (laut Infektionsschutzgesetz) informieren Sie uns bitte zusätzlich direkt telefonisch.
Name der Eltern